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UNIQA
UNIQA News

Der erweiterte "Sicherungsschein"

Die UNIQA Charterausfallversicherung springt ein, wenn weder das gecharterte noch ein Ersatzschiff vom Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt aus folgenden Ursachen zur Verfügung gestellt werden kann:


- Insolvenz des Vercharterers zwischen Buchung und Antritt des Törns

- Bootsunfall oder -untergang

Zusatzdeckng bei Buchung über eine bei UNIQA gelistete Agentur:

- Nichtweiterleitung der Kundengelder

 

Neu - Profi Segelwetter!

UNIQA bietet allen Kunden mit einer Versicherung rund um den Wassersport gratis Zugang zum Premium Bereich des neuen Segelwetterportals.

Die exakten Wetterinformationen des Premium Bereichs können Sie nützen solange Ihr Versicherungsvertrag aufrecht ist.

Fragen & Antworten
 

Allgemeines

 

F: Ist dieses Portal eine offizielle Seite von UNIQA Sachversicherungen AG?
A: Ja, Alle Versicherungen auf dieser Webseite werden direkt bei UNIQA beantragt und abgeschlossen. Ebenso werden alle Seiteninhalte auf MastundSchotbruch.com direkt von UNIQA verwaltet.

 

F: Was ist mit den UNIQA Fax-/Zahlscheinformularen passiert?
A: Das Versicherungsportal ersetzt die Methode der Faxformulare, da die Abwicklung via Internet für die Kunden angenehmer und transparenter ist. Außerdem beschleunigt es die Bearbeitung durch die UNIQA Sachbearbeiter, welche Ihnen damit verbesserten Service bieten können.

 

F: Ist das Abschließen der Versicherungen über das Portal kostenlos?
A: Ja, die Verwendung des Portals absolut kostenlos. Die Prämie für die von Ihnen abgeschlossenen Versicherung finden Sie auf der automatisch beigestellten Versicherungsbestätigung (.pdf-Dokument auf der rechten Seite).

 

F: Muss ich UNIQA Kunde sein um diesen Service zu nutzen?
A: Nein, Sie müssen kein UNIQA Kunde sein um am Portal Versicherungen abschließen zu können.

 

F: Ich bin kein Österreicher, kann ich trotzdem über dieses Portal Versicherungen abschließen?
A: Die Versicherungen aus dem Bereich Charterversicherungen stehen allen Kunden weltweit zur Verfügung. Skipperversicherungen können zurzeit lediglich von Personen mit Bankverbindung bzw. Wohnsitz in Österreich  abgeschlossen werden.

 

F: Ich kenne nur die UNIQA Fax-/Zahlscheinformulare - sind die Versicherungen am Portal die gleichen?
A: Ja, die Versicherungen sind die gleichen die auch per Fax-/Zahlscheinformular abgeschlossen werden konnten. Das Portal ersetzt die Zahlscheine.

 

F: Haben die Fax-/Zahlscheinformulare weiterhin ihre Gültigkeit?
A: Sollten Sie noch ein Fax-/Zahlscheinformular zu Hause haben, wird dieses noch akzeptiert. Wir empfehlen aber dennoch die Verwendung des Portals, da dieses bessere Serviceleistungen bietet.

 

F: Ich habe keinen Internetzugang bzw. möchte ich meine Versicherungen nicht über ein Portal abschließen bzw. beantragen. Gibt es eine Alternative?
A: Wenn Sie Ihre Versicherung nicht über das Portal abschließen können oder wollen, bitten wir Sie, sich an den UNIQA Berater zu wenden, dieser wird für Sie den Abschluss vornehmen und Ihnen eine Versicherungsbestätigung per Post zusenden.

 

Versicherungsabschluss

 

F: Ist es notwendig, mich zu registrieren um eine Versicherung abzuschließen?
A: Ja, eine Registrierung ist für den Abschlussvorgang notwendig und gewährleistet die Richtigkeit und Sicherheit Ihrer Daten.

 

F: Was geschieht mit meinen gespeicherten Daten?
A: Ihre Daten werden lediglich zur Verarbeitung der Versicherungen innerhalb der UNIQA verwendet, Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch für portalfremde Werbezwecke verwendet.

 

F: Kann nur der Skipper selbst eine Versicherung abschließen?
A: Nein, jeder kann einer Versicherung abschließen, es ist für den Versicherungsnehmer auch nicht notwendig während des Urlaubes mit an Bord zu sein.

 

F: Ist die Versicherung nach Abschluss am Portal sofort gültig?
A: Die Versicherung ist grundsätzlich mit der Online-Versicherungsbestätigung und der Einzahlung der Prämie gültig. Um bei kurzfristig gebuchten Reisen auch die Gültigkeit der Versicherung zu gewährleisten (außer bei Charterrücktritt), lassen Sie den UNIQA Betreuer bitte den Einzahlungsbeleg mittels Email oder Fax zukommen.

 

F: Bekomme ich auch (wie früher) eine Polizze zugeschickt?
A: Sie bekommen bei allen online abschließbaren Versicherungen Ihre Versicherungsbestätigung per Email

zugesandt. Außerdem finden Sie Ihre Versicherungsbestätigung auf Ihrer Seite im Login-Bereich zum Speichern bzw. Ausdrucken.

 

F: Kann ich alle Versicherungen direkt online abschließen?
A: Alle Charterversicherungen und OeSV-Mitgliederversicherungen können direkt online abgeschlossen werden, Skipperversicherungen können online beantragt werden. Die Versicherungsbestätigung wird Ihnen in diesem Fall per Post zugesandt.

 

F: Wie lange dauert es, bis ich meine Polizze bekomme?
A: Die Online-Versicherungsbestätigungen sind sofort nach Abschluss im Login-Bereich verfügbar, außerdem erhalten Sie innerhalb von wenigen Minuten nach Abschluss eine Bestätigung per Email. Polizzen von beantragten (Skipper-)Versicherungen werden in der Regel innerhalb von 2 Wochen per Post zugesandt.

 

F: Ich möchte mehrere Boote auf einmal versichern (z.B. Charterkaution für mehrere Boote bei einer Regatta) - ist das möglich?
A: Ja, geben Sie die gesamte Versicherungssumme (z.B. gesamte Kaution) an und benutzen Sie das vorgesehene Bemerkungsfeld um alle beteiligten Skipper und Boote mit den jeweiligen Kautionssummen anzugeben.

 

F: Mein Versicherungsantrag lässt sich nicht speichern bzw. abschicken. Warum?
A: Wahrscheinlich sind nicht alle Formularfelder korrekt ausgefüllt. Bitte beachten Sie die Schreibweise z.B. beim Datumsformat. Ein roter Infotext sollte ihnen die falsch ausgefüllten Formularfelder kennzeichnen.

 

F: Das Portal sagt mir, dass mein Versicherungsantrag erst geprüft wird, obwohl dieser Versicherungstyp direkt abschließbar ist?
A: Sollten Sie das Bemerkungsfeld verwendet haben, wird Ihr Antrag erst von einem Berater geprüft bevor dieser den Abschluss bestätigen kann. Aus Sicherheitsgründen wird die Funktion des Direktabschlusses in Ausnahmesituationen deaktiviert. In diesem Fall erhalten Sie die Versicherungsbestätigung bzw. Polizze nach einer Prüfung erst am nächsten Werktag. Wir bitten um Verständnis.

 

F: Ich habe beim Abschluss einer Online-Versicherung kein Email mit einer Versicherungsbestätigung erhalten?
A: Bitte kontrollieren Sie den Spam-Ordner in Ihrem Emailprogramm. Die Versicherungsbestätigung ist auch auf Ihrer Seite im Login-Bereich verfügbar. Sollten Sie gar keine Versicherungsbestätigung bzw. Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den UNIQA Betreuer.

 

F: Ich habe grundsätzlich Probleme das Portal zu bedienen, gibt es eine detaillierte Anleitung?
A: Sie finden eine genaue Anleitung unter dem Menüpunkt „So funktioniert’s“.

 

Kunden- bzw. Versicherungsdaten

 

F: Welche Unterlagen bekomme ich nach Abschluss einer Versicherung über das Portal?
A: Haben Sie eine Charterversicherung abgeschlossen bekommen Sie eine Versicherungsbestätigung per Email zugeschickt. Die Versicherungsbestätigung finden Sie ebenfalls auf Ihrer Seite im Login-Bereich. Skipperversicherungen können derzeit online nur beantragt werden, folglich erhalten Sie per Email auch nur eine Bestätigung des Antrags. Sie erhalten später die Polizze per Post.

 

F: Wie kann ich mir meine bereits abgeschlossen Versicherungen anschauen?
A. All Ihre beantragten und abgeschlossenen Versicherungen sind im Login-Bereich aufgelistet.

 

F: Ich habe mein Passwort für den Login-Bereich verloren, wie bekomme ich ein neues?
A: Klicken Sie auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen“ und folgen Sie den Anweisungen.

 

F: Wie kann ich meine Kundendaten nachträglich ändern?
A: Kundendaten könne jederzeit auf Ihrer Seite im Login-Bereich geändert werden.

 

F: Ich habe meine mit dem Email erhaltene Versicherungsbestätigung nicht mehr, wie bekomme ich ein Ersatzexemplar?
A: Auf Ihrer Seite im Login-Bereich sind alle Versicherungen aufgelistet. Sie können diese auch erneut abrufen, speichern und ausdrucken.

 

F: Werden in meinem Login-Bereich auch die Versicherungen angezeigt, die ich per Fax-/Zahlscheinformular beantragt/abgeschlossen habe.
A: Nein, nur Ihre online beantragten und abgeschlossenen Versicherungen sind auf dem Portal gespeichert.

 

F: Ich habe erst nach Abschluss der Versicherung bemerkt, dass ich ein oder mehrere Felder falsch ausgefüllt habe. Kann man das noch ändern?
A: Sie können den UNIQA Betreuern nachträgliche Änderungen über Ihre Seite im Login-Bereich bekannt geben, diese müssen dann allerdings erst bestätigt bzw. genehmigt werden. Sie werden in jedem Fall per Email benachrichtigt.

 

F: Kann ich eine abgeschlossene Versicherung grundsätzlich nachträglich ändern?
A: Ja, Sie können Änderungen der Versicherungsdaten nachträglich bekannt geben. Diese müssen allerdings erst von einem UNIQA Betreuer bestätigt bzw. genehmigt werden.

 

Zahlungsmodalitäten

 

F: Wie sehen die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich aus?
A: Die Zahlung der Prämie muss innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss per Banküberweisung - auf jeden Fall aber vor Reiseantritt - erfolgen. Versicherungen sind ausschließlich erst mit der Einzahlung der Prämie gültig.

 

F: Gibt es, außer einer Banküberweisung, noch weitere Zahlungsmöglichkeiten?
A: Andere Zahlungsmöglichkeiten sind derzeit leider noch nicht möglich.

 

F: Ich habe nicht den richtigen Betrag einbezahlt bzw. durch eine Änderung hat sich meine Prämie verändert, wie gehe ich jetzt vor?
A: Überweisen Sie bitte die Differenz unter Angabe von Versicherungs- und Polizzennummer. Sollten Sie zuviel bezahlt haben, wenden Sie sich bitte an einen der UNIQA Betreuer, Sie erhalten dann den Differenzbetrag zurück.

 

F: Ich habe vergessen einzuzahlen - ist meine Versicherung trotzdem gültig?
A: Grundsätzlich nein. Bitte wenden Sie sich an die UNIQA Berater, ob Sie in Ihrem Fall die Prämie nachzahlen können, oder ob Sie eine neue Versicherung abschließen müssen, um Versicherungsschutz zu bekommen. 

 

F: Kann ich eine bereits abgeschlossene Versicherung wieder kündigen?
A: Nur Skipperversicherungen, sofern die Mindestlaufzeit erfüllt wurde. Alle anderen Versicherungen (Charter-, OeSV-Mitglieder) können nicht gekündigt werden, da es sich hierbei nicht um langfristige Verträge handelt.

 

Schadensfälle

 

F: Wie gehe ich vor, wenn ich einen Schadensfall habe?
A: Melden Sie den Schaden am besten online, indem Sie hierzu die Funktion „Schaden melden“ am Portal verwenden. Hierbei können Sie auch alle notwendigen Unterlagen an die UNIQA mittels Dateianhang übermitteln. Der Schaden kann auch einem UNIQA Berater persönlich gemeldet werden (Email, Fax, Post). Damit ist gewährleistet, dass auch für Sie nachvollziehbar bleibt, welche Informationen Sie schon übermittelt haben.

 

F: Wann muss ich einen Schaden melden?
A: Der Schaden muss grundsätzlich so bald wie möglich gemeldet werden, in der Regel gilt innerhalb von einer Woche nach Bekanntwerden des Schadens bzw. nach Rückkehr vom Urlaub.

 

F: Welche Unterlagen benötigt die UNIQA im Schadensfall?
A: Das ist abhängig vom Versicherungstyp. Bei der online Schadensmeldung werden die notwendigen Unterlagen für Sie aufgelistet. Details finden Sie auch auf der Seite "Informationen". Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte einen UNIQA Berater.

 

F: Erhöht sich meine Versicherungsprämie wenn ich mehrere Schadensfälle hatte?
A: Nein, allerdings behält sich die UNIQA eine Prüfung Ihres Neuantrages vor, wenn Sie zu viele Schadensfälle hatten.

 

F: Wie lange dauert es in der Regel bis ich - als Geschädigter - mein Geld bekomme?

A: Jeder Schadenfall wird gesondert geprüft. Sollte der Schadensfall akzeptiert werden, erhalten Sie Ihr Geld in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach der Schadensmeldung.

 

UNIQA - Kontakt bzw. Daten

 

F: Wie sind die Bankdaten der UNIQA Sachversicherung?
Die Bankdaten finden Sie auf Ihrer Versicherungsbestätigung oder am Portal im Bereich Kontakt.


 F: Ich habe immer noch offene Fragen, an wen soll ich mich wenden?
A: Für Fragen aller Art wenden Sie sich bitte an einen der UNIQA Berater. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.

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